Wann geht’s zur Landessynode?

Nach der ersten Synode folgt die zweite.
Dann
Geht es im Frühjahr 2021 noch einmal zur Wahlurne, zumindest zur Abstimmung.
Jede der 15 Bezirkssynoden wählt aus ihren Reihen Mitglieder für die Landessynode.
Auch hier sind MUTmacher gefragt.
Die Landessynode ist die Vertretung des Kirchenvolks.
  • Sie kann laut § 75,1 der Verfassung.
    „über alle Angelegenheiten der Landeskirche beraten und beschließen“.
  • Sie bestimmt über die Kirchengesetze.
  • Sie bestimmt über die Kirchenfinanzen, also den Haushalt.
  • Sie diskutiert kirchliche und gesellschaftliche Fragen.
  • Sie nimmt dazu Stellung in der Öffentlichkeit.
Die Landessynode wählt auch diejenigen,
die die Kirche leiten sollen.
  • Sie wählt Kirchenpräsident oder – präsidentin.
  • Sie wählt Oberkirchenrätinnen und – räte.
  • Sie wählt die Kirchenregierung.
    Das sind ehren- und hauptamtliche Mitglieder der Landessynode.
  • Wie auch auf der Bezirksebene sind in der Landessynode
    und in der Kirchenregierung die weltlichen Mitglieder die Mehrheit.

Die Landessynode tagt zweimal im Jahr, meist im Frühjahr und im Herbst. Die Wahlperiode dauert wie in Presbyterium und Bezirkssynode 6 Jahre. Die Sitzungen sind meist öffentlich.

Zu Schwerpunktthemen werden Fachleute und Gäste anderer Landeskirchen eingeladen und die Diskussion angeregt. Schwerpunkte waren zum Beispiel:

Das Reformationsjubiläum 2017.
Das Unionsjubiläum 2018.
Das Thema Bildung 2019.

Alle wichtigen Beschlüsse sind nachzulesen. Hier findest Du mehr zur Landessynode.